Verkehrswert

Was ist der Verkehrswert und wie wird er definiert?

Die Definition des Verkehrswertes ist im Baugesetzbuch wie folgt festgeschrieben:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ziel der Verkehrswertermittlung ist also die Prognose eines aktuellen Marktpreises unter Berücksichtigung der speziellen Grunstückseigenschaften.

Neben der Kenntnis entsprechender Wertermittlungsverfahren sind deshalb folgende Voraussetzungen für die fundierte Ermittlung des Verkehrswertes von besonderer Bedeutung:

  • Kenntnis der aktuellen Marktbedingungen für die jeweilige Immobilienart
  • Spezielle Immobilienkenntnisse
  • Erfahrung

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